ZENTRUM erzielt wichtigen Erfolg vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen

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Hannover, 29. September 2026 – Im Rechtsstreit zwischen Zentrum – Die alternative Gewerkschaft  und der Volkswagen Group Services GmbH hat heute die Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover stattgefunden.
Im Kern des Verfahrens ging es um die Frage, welche gewerkschaftlichen Betätigungsrechte Zentrum im Betrieb zustehen. Zentrum beruft sich hierbei auf die durch Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz geschützte Koalitionsfreiheit.

In wesentlichen Punkten hat das Landesarbeitsgericht die Rechtsauffassung von Zentrum bestätigt. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Feststellung, dass gewerkschaftlicher Wettbewerb und Gewerkschaftspluralismus grundsätzlich möglich sein müssen. Dazu gehört auch die Möglichkeit, im Betrieb für die eigene Organisation zu werben und Mitglieder zu gewinnen.

Für Zentrum ist dies von zentraler Bedeutung: Eine Arbeitnehmerorganisation muss die Möglichkeit haben, Mitglieder zu gewinnen und ihre organisatorische Stärke auszubauen. Nur so kann sie die notwendige soziale Mächtigkeit entwickeln, um perspektivisch Tariffähigkeit zu erlangen und an Tarifverhandlungen teilzunehmen.

„Die heutige Entscheidung stärkt aus unserer Sicht den Gewerkschaftspluralismus. Arbeitnehmer müssen die Möglichkeit haben, sich auch jenseits der etablierten Gewerkschaftsstrukturen zu organisieren. Gewerkschaftlicher Wettbewerb darf nicht dadurch verhindert werden, dass neuen Organisationen bereits die Möglichkeit genommen wird, Mitglieder zu gewinnen und sich im Betrieb zu entwickeln“, erklärt Zentrum.

Nicht sämtliche Fragen des Verfahrens wurden jedoch im Sinne von Zentrum entschieden. Dies betrifft insbesondere Detailfragen sowie die von Zentrum angestrebte Wahl eigener Vertrauensleute im Betrieb. Zentrum wird deshalb zunächst die schriftliche Urteilsbegründung sorgfältig prüfen und anschließend entscheiden, ob hinsichtlich der noch offenen beziehungsweise anders bewerteten Punkte weitere rechtliche Schritte bis hin zum Bundesarbeitsgericht erforderlich sind.

Zentrum appelliert zugleich an die Verantwortlichen bei Volkswagen, die wesentlichen Aussagen der heutigen Entscheidung anzuerkennen und noch offene Fragen künftig im direkten Dialog zu klären.

„Unser Ziel ist keine dauerhafte gerichtliche Auseinandersetzung. Wir erwarten vielmehr, dass gewerkschaftlicher Pluralismus auch in der betrieblichen Praxis respektiert wird. Für die noch offenen Fragen – insbesondere hinsichtlich unserer Vertrauensleutearbeit – sollten jetzt konstruktive Lösungen gefunden werden.“

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