Was ändert sich 2026?

1. Pendlerpauschale: 38 Cent ab dem 1. Kilometer

Ab dem 1. Januar 2026 gilt eine höhere Entfernungspauschale: 38 Cent pro Kilometer bereits ab dem ersten Kilometer Arbeitsweg — statt bislang erst ab dem 21. Kilometer. Das entlastet Pendler steuerlich, insbesondere bei kürzeren Arbeitswegen.

2. Deutschlandticket: 63 € pro Monat

Das bundesweite Deutschlandticket (ÖPNV) wird ab Januar 2026 auf 63 € pro Monat angehoben. Das betrifft viele Berufspendler und Nutzer des regionalen Verkehrs.

3. Steuerliche Entlastung bei Gewerkschaftsbeiträgen

Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 können Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Das bedeutet konkret:

Gewerkschaftsbeiträge wirken sich immer steuerlich entlastend aus, auch wenn deine gesamten Werbungskosten zusammen nicht über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegen.

→ Einen Nachweis über deine Mitgliedschaft zur Vorlage bei der Steuer erhältst du über unsere E-Mail kontakt@zentrum-gewerkschaft.de

4. Kurzarbeitergeld: weiterhin maximal 24 Monate

Auch 2026 bleibt das KUG (Kurzarbeitergeld) maximal für 24 Monate möglich – eine fortgeführte Regelung aus der Corona-Zeit.

(Konkrete gesetzliche Quelle zum Status 2026 liegt nicht vor, ist aber weiter Maßstab)

5. Mindestlohn & Minijobs

Mindestlohn steigt: Von aktuell 12,82 € auf 13,90 € pro Stunde ab 1. Januar 2026.

Minijob-Grenze steigt ebenfalls: von 556 € auf 603 € monatlich — als direkte Folge der Mindestlohnerhöhung.

6. Erhöhungen der Zusatzbeiträge bei vielen Krankenkassen

Viele Krankenkassen haben zum Jahreswechsel ihre Zusatzbeiträge erhöht. Das bedeutet für Versicherte: höhere Abgaben zur gesetzlichen Krankenversicherung. Konkrete Höhe und Zeitpunkte können je nach Kasse unterschiedlich sein (individuelle Tarife beachten). 

7. Kindergeld & Kinderfreibetrag steigen

Zum 1. Januar 2026 steigt das Kindergeld um 4 € auf 259 € pro Kind/Monat. Gleichzeitig wird der Kinderfreibetrag erhöht (auf 9.756 €), was steuerlich relevant ist, wenn Eltern wenig Steuern zahlen müssen.

8. Erhöhung des Grundfreibetrags

Ab dem 1. Januar 2026 wird der steuerliche Grundfreibetrag angehoben. Das ist der Betrag des Jahreseinkommens, bis zu dem überhaupt keine Einkommensteuer gezahlt werden muss. Für das Jahr 2026 gilt:

✔ Für Alleinstehende: 12.348 € (statt 12.096 € in 2025)
✔ Für gemeinsam veranlagte Ehepaare/Lebenspartner: 24.696 € (doppelt)

9. Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2026 in der Kranken-/Pflege- und Rentenversicherung. Das bedeutet für Arbeitnehmer:
✔ Einkommen bis zu diesen neuen Grenzen bleibt beitragspflichtig – alles darüber bleibt beitragsfrei.
Beispiele (jährlich):

KV/PV: ca. 69.750 €

RV: ca. 101.400 €
→ Werte sind Näherungszahlen basierend auf aktuellen Anpassungen.

10. Einführung „Aktivrente“

Mit der Aktivrente können Menschen, die bereits die regelmäßige Altersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuverdienen, wenn sie weiter sozialversicherungspflichtig arbeiten. Für jüngere Arbeitnehmer gilt das nicht.

11. Verschärfung des Entgelttransparenzgesetzes

Ab 7. Juni 2026 gelten neue, erweiterte Transparenzpflichten für Unternehmen im Rahmen der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz:

Stärkerer Anspruch der Beschäftigten auf Auskunft über Entgelte und durchschnittliche Vergütungen im Unternehmen.

Detailliertere Berichtspflichten über Gender-Pay-Gaps (geschlechtsspezifische Lohnlücke) je nach Betriebsgröße.

Arbeitgeber müssen Gehaltsspannen und Kriterien bereits im Bewerbungsprozess offenlegen und nachweisen, dass gleiche Arbeit gleich bezahlt wird.

Beweislast bei vermuteter Entgeltungleichheit verlagert sich stärker auf die Arbeitgeberseite. 

12. Recht auf Reparatur (voraussichtlich ab Juli 2026)

Ab dem 31. Juli 2026 muss Deutschland eine EU-Richtlinie umsetzen, die ein „Recht auf Reparatur“ für Verbraucher schafft:
✔ Hersteller werden verpflichtet, Ersatzteile und Reparaturinformationen bereitzuhalten.
✔ Reparaturen sollen auch außerhalb der Gewährleistungszeit einfacher und günstiger möglich sein.
Das betrifft eher Verbraucher, hat aber auch einen indirekten sozialen Nutzen für Arbeitnehmer und Familien bei Alltagsgeräten.

13. Betriebsratswahlen 2026

In Deutschland finden die Betriebsratswahlen vom 1. März bis 31. Mai 2026 statt. Arbeitnehmer in Betrieben mit Wahlbetrieb sollten wissen, dass in diesem Zeitraum neue Betriebsräte gewählt werden, was Einfluss auf Mitbestimmung, Arbeitszeitmodelle, Tarifverträge etc. haben kann.

(Allgemeine, wiederkehrende Regel; kein spezielles Gesetz begründet den Zeitraum, aber er ist verbindlich für den Wahlzyklus.)

Daher unser Aufruf: Beteilige dich an der den Betriebsratswahlen – Gehe wählen!

 

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