Vom 4. bis 5. Juli will die AfD ihren Bundesparteitag in Erfurt abhalten. Verschiedene linke Bündnisse und politische Initiativen haben zu Protesten gegen die Veranstaltung aufgerufen. Dabei beschränken sich die Pläne nach Angaben der Organisatoren nicht auf Kundgebungen oder Demonstrationen. Ziel einzelner Gruppen ist ausdrücklich, die Durchführung des Parteitags zu verhindern.
Der ver.di-Landesbezirk Nordrhein-Westfalen beteiligt sich an dieser Mobilisierung. Auf seiner Internetseite wirbt die Gewerkschaft für die Proteste und unterstützt die Anreise organisatorisch wie finanziell. Mitglieder sollen kostenfrei mit eigens eingesetzten Bussen nach Erfurt fahren können. Alternativ können Reisekosten über die jeweiligen Bezirke erstattet werden.
Damit stellt sich eine grundsätzliche Frage: Ist es Aufgabe einer Gewerkschaft, Mitgliedsbeiträge und gewerkschaftliche Infrastruktur für die Unterstützung politischer Kampagnen gegen eine bestimmte Partei einzusetzen?
Ver.di versteht sich als Interessenvertretung von Arbeitnehmern mit unterschiedlichen politischen Überzeugungen. Zu ihren Mitgliedern gehören Wähler nahezu aller demokratisch zugelassenen Parteien – darunter auch Menschen, die die AfD wählen oder deren Positionen zumindest teilweise teilen. Vor diesem Hintergrund erscheint es fragwürdig, wenn eine Gewerkschaft ihre finanziellen Mittel und Organisationsstrukturen für die Mobilisierung gegen eine konkrete Partei einsetzt. Eine ausdrückliche Legitimation durch die Mitgliedschaft ist nicht ersichtlich.
Besonders problematisch wird dies angesichts der Finanzierung. Die eingesetzten Mittel stammen letztlich aus Mitgliedsbeiträgen, die ursprünglich zur Vertretung beruflicher und tariflicher Interessen erhoben werden. Wenn diese Gelder stattdessen für politische Kampagnen, Busfahrten und Mobilisierungsmaßnahmen verwendet werden, stellt sich die Frage, ob damit noch der eigentliche Gewerkschaftsauftrag erfüllt wird oder ob Funktionäre politische Präferenzen auf Kosten der Beitragszahler verfolgen.
Hinzu kommt, dass die Proteste nach Angaben der Veranstalter nicht ausschließlich auf Meinungsäußerung abzielen. Teile des Bündnisses verfolgen offen das Ziel, den Parteitag zu verhindern. Damit überschreiten sie die Grenze zwischen politischem Protest und der gezielten Behinderung einer rechtmäßigen politischen Veranstaltung. Unabhängig von der Bewertung der AfD stellt sich die Frage, ob eine Gewerkschaft eine solche Strategie unterstützen sollte.
Gerade in einer pluralistischen Demokratie ist die Freiheit politischer Betätigung nicht davon abhängig, ob die vertretenen Positionen gesellschaftlich populär sind. Das Parteiengesetz garantiert politischen Parteien das Recht zur innerparteilichen Willensbildung durch Parteitage. Wer die Durchführung eines Parteitags verhindern will, richtet seinen Protest daher nicht nur gegen die betreffende Partei, sondern berührt zugleich grundlegende Prinzipien des demokratischen Wettbewerbs.
Vor diesem Hintergrund wirkt die Unterstützung durch ver.di NRW wie eine politische Positionierung der Organisation selbst. Wir sehen darin eine problematische Vermischung von gewerkschaftlicher Interessenvertretung und parteipolitischem Aktivismus. Die entscheidende Frage lautet daher: Handelt die Gewerkschaft hier tatsächlich im Namen ihrer Mitglieder – oder nutzt sie deren Beiträge für Ziele, die vor allem von einem politisch aktiven Funktionärsmilieu getragen werden?




