Bundestagsanhörung zum Tariftreuegesetz: Kritik am fehlenden Gewerkschaftspluralismus

Im Rahmen der öffentlichen Sachverständigenanhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Tariftreuegesetz (BT-Drucksache 21/1941) haben wir, Zentrum – Die alternative Gewerkschaft e.V. (ZAG), unsere Position deutlich gemacht.

Wir begrüßen grundsätzlich jede Initiative, die geeignet ist, faire Arbeitsbedingungen zu fördern und prekäre Beschäftigungsverhältnisse zurückzudrängen. Auch das Ziel, die Tarifbindung zu stärken und Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen zu verhindern, teilen wir ausdrücklich.

Allerdings sehen wir im vorliegenden Gesetzentwurf gravierende Schwächen. Nach unserer Auffassung wird er seinem Anspruch, die Tarifautonomie zu stärken, nicht gerecht. Statt die Ursachen der sinkenden Tarifbindung anzugehen, zementiert er bestehende Ungleichgewichte und benachteiligt kleinere oder neu entstandene Gewerkschaften.

Durch die Fokussierung auf „repräsentative“ Tarifverträge werden in der Praxis nahezu ausschließlich die Tarifwerke der im DGB organisierten Großgewerkschaften berücksichtigt. Damit entsteht ein faktisches Monopol, das den Gewerkschaftspluralismus einschränkt und die Vielfalt gewerkschaftlicher Interessenvertretung behindert. Wir sehen darin ein Hindernis für eine lebendige Tariflandschaft, die unterschiedliche Berufsgruppen und soziale Realitäten besser abbilden könnte – wie es in Ländern mit ausgeprägtem Gewerkschaftspluralismus, etwa Frankreich oder Italien, der Fall ist.

Darüber hinaus kritisieren wir die niedrige Auftragswertgrenze von 50.000 Euro, ab der die Tariftreuepflicht greifen soll. Diese Regelung belastet insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit unverhältnismäßig hohem bürokratischem Aufwand und verschärft deren Wettbewerbsnachteile gegenüber großen Unternehmen.

Besonders problematisch ist zudem, dass Tarifverträge in bestimmten Fällen gesetzliche Mindeststandards unterschreiten dürfen. Wird die Position der großen DGB-Gewerkschaften weiter gestärkt, drohen einseitige Regelungen zulasten bestimmter Beschäftigtengruppen, etwa von Leiharbeitnehmern.

Aus diesen Gründen lehnen wir den Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form ab.
Wir fordern stattdessen eine echte Stärkung der Tarifautonomie durch mehr Gewerkschaftspluralismus, faire Wettbewerbsbedingungen für alle Arbeitnehmervertretungen und eine praxisgerechte Entlastung kleiner und mittlerer Betriebe.

Nur ein offenes und vielfältiges Tarifwesen kann die Interessen der Beschäftigten in Deutschland wirklich wirksam vertreten.

↓↓↓ Hier die Stellungnahme lesen:

Stellungnahme zur Ausschussdrucksache BT-Drs. 21_1941

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