Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

So läuft ein BEM-Verfahren ab – Schritt für Schritt erklärt

Du warst länger als sechs Wochen im Jahr krankgeschrieben? Dann muss dein Arbeitgeber dir ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Das BEM ist nicht nur gesetzliche Pflicht – es ist vor allem eine echte Chance, deinen Arbeitsplatz zu sichern.

Leider wird das BEM in der Praxis oft nur als Pflichtübung gesehen – manchmal sogar als Vorbereitung für eine Kündigung. Dabei gilt: Ein korrekt durchgeführtes BEM kann die Kündigung verhindern.

 

  1. Auslöser: Mehr als 6 Wochen krank

Sobald du innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen krank bist – am Stück oder mit Unterbrechungen –, ist dein Arbeitgeber verpflichtet, dir ein BEM anzubieten.
Wichtig: Der Grund der Erkrankung spielt dabei keine Rolle.

  1. Einladung zum BEM-Gespräch

Du erhältst eine schriftliche Einladung. Die Teilnahme ist freiwillig, wird von uns jedoch empfohlen!

Du hast das Recht:

  • eine Vertrauensperson mitzubringen (zum Beispiel Betriebsrat, SBV, Kollegen),
  • das Gespräch vertraulich zu führen,
  • und keine Auskunft über deine Diagnose zu geben, wenn du das nicht möchtest.
  1. Was wird besprochen?

Im BEM-Gespräch geht es darum, wie du dauerhaft wieder arbeiten kannst – nicht um Schuld oder Kontrolle.

Typische Fragen sind:

  • Welche gesundheitlichen Einschränkungen gibt es?
  • Welche Maßnahmen könnten helfen?Gibt es technische Hilfen, angepasste Arbeitszeiten oder andere Lösungen?
  • Müssen externe Stellen (z. B. Reha-Träger, Integrationsamt) eingebunden werden?

Im Gespräch geht es nicht um Schuld oder Druck – sondern um Lösungen:

  • Was brauchst du, um dauerhaft gesund arbeiten zu können?
  • Was erschwert dir die Rückkehr?
  • Welche Hilfen oder Anpassungen sind möglich (z. B. veränderte Arbeitszeiten, ergonomische Hilfen, Versetzung)?
  • Müssen externe Stellen eingebunden werden (Reha-Träger, Integrationsamt)?

Dein Betriebsrat darf (und sollte) von Anfang an dabei sein.

  1. Maßnahmen umsetzen

Wenn klar ist, was dir hilft, wird gemeinsam ein Plan entwickelt – z. B.:

  • Stufenweise Wiedereingliederung,
  • Anpassungen am Arbeitsplatz,
  • oder ein interner Wechsel, wenn nötig.

Ziel ist, dass du dauerhaft arbeitsfähig bleibst – nicht, dich loszuwerden.

  1. Wie geht es weiter?
  • Wird eine Lösung gefunden, endet das Verfahren zunächst.
  • Wenn du später erneut länger krank wirst, muss wieder ein BEM angeboten werden.
  • Selbst wenn das BEM scheitert: Eine Kündigung ist nicht automatisch zulässig. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass das BEM korrekt durchgeführt wurde.

 


Fazit: Das BEM schützt dich – wenn du deine Rechte kennst

Richtig durchgeführt ist das BEM ein wirksames Instrument, um Kündigungen zu verhindern und die Rückkehr in den Job zu erleichtern.
Lass dich nicht unter Druck setzen – hol Dir Unterstützung vom Betriebsrat oder Deiner Gewerkschaft. Frag uns!

 

Hier findest du ein paar aktuelle Urteile zum Thema BEM:

  • Neues BEM vor jeder Kündigung: Liegt erneut eine längere Arbeitsunfähigkeit vor, muss ein weiteres BEM angeboten werden – sonst ist eine Kündigung unwirksam.
    (BAG, 22.07.2021, Az. 2 AZR 13/21)
  • BEM beendet? Kündigung trotzdem nicht automatisch möglich.
    (LAG Düsseldorf, 17.05.2022, Az. 14 Sa 825/21)
  • Formfehler im BEM? Kündigung fällt.
    (LAG Niedersachsen, 05.09.2022, Az. 4 Sa 205/22)
  • Leidensgerechter Arbeitsplatz muss angeboten werden.
    (BAG, 15.12.2022, Az. 2 AZR 162/1629)